30. Juni 2021

Krankenversicherung auf Weltreise: Alle Infos zur Langzeit-Auslandskrankenversicherung

42  Kommentare

Surfen. Tauchen. Exotisches Essen verdrücken. Berge erklimmen. 24-Stunden-Busfahrten in überklimatisierten Bussen.

Eine Weltreise verspricht viel Neues und Abenteuer.

Surfen - Knochenbruch. Tauchen - Dekompressionskrankheit. Exotisches Essen verdrücken - Durchfall. Berge erklimmen - Höhenkrankheit. 24-Stunden-Busfahrten in überklimatisierten Bussen - Erkältung.

Eine Weltreise verspricht viele neue und abenteuerliche Gesundheitsrisiken.

Deshalb gehört zur Weltreiseplanung auch das leidige Thema Auslandskrankenversicherung. Es gibt definitiv Aspekte einer Weltreise, deren Organisation etwas mehr Spaß macht. Andererseits gibt es vermutlich wenig wirklich Wichtigeres zu klären. Dieser Beitrag gibt dir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte zur Auslandskrankenversicherung auf einer Langzeit- oder Weltreise. Wir wollen dir eine Starthilfe geben, das Thema Krankenversicherung auf Reisen anzugehen. Dabei konzentrieren wir uns auf Themen, die für uns beim Planen der Weltreise relevant waren und bei denen wir nicht alle Informationen auf anderen Seiten oder Blogs finden konnten, sondern selbst recherchieren mussten. Dazu gehört vor allem, wie man als freiwillig Versicherter die Krankenkasse kündigt und welche Auslandskrankenversicherung wir warum gewählt haben. Hast du weitere Fragen? Dann schreib uns doch wie viele andere Leser einen Kommentar! Wir antworten dir gerne.

Das Wichtigste vorweg:

Die typische Schmalspur-Reiseversicherung (die es für 'nen Zehner im Jahr gibt) reicht zwar für den Jahresurlaub, aber nicht für eine Langzeit- oder Weltreise über mehrere Monate oder Jahre.

Du musst also eine vollwertige Auslandskrankenversicherung abschließen. Für den Umgang mit deiner bestehenden Krankenversicherung musst du auf die Unterschiede zwischen privat versichert, gesetzlich pflichtversichert und freiwillig gesetzlich versichert achten.

Günstige Auslandskrankenversicherung

Am Ende dieser Seite haben wir für dich verschiedene Krankenversicherungen verglichen. Wenn du es eilig hast, geht es hier zum Vergleich der Auslandskrankenversicherungen.

Wenn die Auslandskrankenversicherung für mehr als 42 Tage abgeschlossen wurde und die Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen, gilt das als anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall und du kannst die gesetzliche Krankenversicherung kündigen.

Und wer zahlt die Beiträge für die Zeit zwischen letztem Arbeitstag und Abflugdatum? Gute Frage. Auch hier ist es als Pflichtversicherter einfach. Es gibt eine sogenannte Nachversicherungspflicht. Deine Krankenkasse muss einen Monat lang weiter Leistungen erbringen, ohne dass du Beiträge zahlen musst. Wenn du also nicht mehr als einen Monat zwischen Jobende und Reisebeginn einbaust, zahlst du nichts. Danach würde das Arbeitsamt zahlen, sofern du dich arbeitslos gemeldet hast.

Krankenkasse kündigen: Das Problem freiwillig Versicherter

Als freiwillig Versicherter ist die Sache etwas komplizierter, aber trotzdem machbar. Das Recht, zu kündigen, besteht unter den gleichen Bedingungen wie bei Pflichtversicherten. Was ist dann der Unterschied? Der Unterschied ist, dass man als freiwillig Versicherter eine zweimonatige Kündigungsfrist einhalten muss. Das bedeutet zunächst einmal, dass man die Sache rechtzeitig in die Hand nehmen sollte. Die eigentliche Problematik entsteht aber dadurch, dass man nur zum Monatsende kündigen kann. Das beißt sich aber damit, dass die Weltreise nicht am ersten Tag eines Montags beginnen kann, da man noch mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein muss, um den Arbeitslosengeldanspruch für vier Jahre zu sichern.

Was ist dann mit den Tagen zwischen Monatsende (Kündigungstermin) und Abflugdatum? Na klar! Die Nachversicherungspflicht ... Pustekuchen! Die gibt es für freiwillig Versicherte nicht. Na dann wird sicher das Arbeitsamt die Beiträge zahlen, man ist ja dann offiziell arbeitslos... und wieder Pustekuchen! Denn wenn man eine Sperrfrist wegen Eigenkündigung bekommt, zahlt das Arbeitsamt erst im zweiten Monat. Warum? Weil man ja "normalerweise" die Nachversicherungspflicht seiner Krankenkasse genießt oder keine Sperrfrist hat. Diese Kombination scheint irgendwie nicht vorgesehen. Na toll. Dann riskiert man es einfach und ist ein paar Tage nicht versichert. Das verstößt dann aber gegen die Versicherungspflicht und damit kann der Vertrag erst gar nicht beendet werden. Also, was tun?

Die Mitarbeiter von Matthias' Krankenkasse konnten es selbst auch nicht sagen und die Recherche in Weltreiseforen ergab auch nur die Lösung: einen ganzen Monat lang selbst die Beiträge zahlen. Und das für nur sechs Tage Leistungsanspruch? Das konnte nicht die Lösung sein. Und in der Tat - es geht eleganter. Wieder hilft die Niederschrift der Tagung des Spitzenverbandes der Krankenkassen aus 2009. Dort steht: "sofern bereits während der Kündigungsfrist der Auslandsaufenthalt beginnt, kann für die Zeit bis zur Beendigung der Mitgliedschaft ... eine sog. beitragsrechtliche Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden".

Krankenkasse kündigen: Die Lösung für freiwillig Versicherte

Und mit diesem Wissen ist dann das Vorgehen als freiwillig Versicherter auch recht einfach:

  • Erstens: Mit zweimonatiger Kündigungsfrist zum Monatsende des Abflugmonats(!) kündigen.
  • Zweitens: Für die Zeit zwischen Arbeitsende und Abflugdatum beantragen, nur den Mindestbeitrag zu zahlen (da kein Arbeitsverhältnis mehr besteht und man kein Einkommen hat).
  • Drittens: Für die Zeit zwischen Abflug und Monatsende eine Anwartschaft beantragen. Damit kommt man am günstigsten weg und ist trotzdem durchgängig versichert.

In unserem Fall (Abflug am 07.10.) hat Matthias sechs Tage anteilig den Mindestbeitrag gezahlt und für 23 Tage anteilig die Anwartschaftsgebühr. Insgesamt waren das 77€. Schritt eins bis drei können natürlich direkt in einem Schrieb an die Krankenkasse formuliert werden. Am Besten gleich die Niederschrift der Tagung mitschicken und sich darauf berufen. Wir empfehlen, direkt ein SEPA Mandat für die Einmalzahlung in diesem "Spezialmonat" mitzuschicken, dann muss man sich nicht mehr während der Reise kümmern, wenn die Rechnung eintrudelt. Die kommt nämlich erst am Monatsende, und dann ist man ja schon unterwegs :)

Wichtige Aspekte einer Auslandskrankenversicherung

Worauf muss bei der Wahl einer Auslandskrankenversicherung geachtet werden? Auf vieles. Und jeder legt auf andere Punkte wert. Hier folgt die Liste der Punkte, die uns wichtig waren.

  1. Versicherungsdauer - kann ich meine Weltreise spontan verlängern?
  2. Wann und wo muss und kann ich die Auslandskrankenversicherung abschließen?
  3. Länderbeschränkungen - bin ich in allen Ländern meiner Weltreise versichert?
  4. Schutz in Deutschland während der Langzeitreise
  5. Selbstbeteiligung - zahlt die Auslandskrankenversicherung alles?
  6. Medizinischer Rücktransport
  7. Und was ist mit den Zähnen?
  8. Der Preis - was kostet eine Auslandskrankenversicherung für eine Langzeitreise?

Versicherungsdauer - kann ich meine Weltreise spontan verlängern?

Die Versicherung sollte natürlich die komplette Zeit der Weltreise abdecken. Einige Versicherer haben unterschiedliche Tarife, je nachdem ob die Versicherung bis höchstens ein Jahr gilt oder für mehrere Jahre. Wenn die Reisedauer noch nicht genau feststeht, solltest du genau hinschauen, ob die Versicherung sich von unterwegs verlängern lässt und wie hoch die Maximallaufzeit ist. Es gibt auch Reiseversicherungen, die man von unterwegs abschließen kann. Man kann sich also auch einen Versicherungscocktail mixen, wenn man doch länger reisen möchte als geplant und die erstgewählte Auslandskrankenversicherung nicht (mehr) verlängerbar ist. Generell zahlt man aber für Flexibilität drauf. Weißt du schon von Beginn an, wie lange du reisen wirst, ist das ein Vorteil.

Wann und wo muss und kann ich die Auslandskrankenversicherung abschließen?

Auch hier unterscheiden sich die verschiedenen Tarife. Es gibt Versicherungen, die kann man nur vor Reisebeginn abschließen. Das geht dann schon einige Monate vor Reiseantritt, was wichtig ist, wenn man seine freiwillige Krankenversicherung fristgerecht kündigen will. Denn dafür braucht man bereits die Bescheinigung der Auslandskrankenversicherung. Für ganz spontane Pflichtversicherte oder Anwartschaftszahler kann man noch bis einige Tage vor Reiseantritt die Versicherung abschließen. Zu empfehlen ist das für eine entspannte Vorbereitung auf die Weltreise vermutlich nicht.

Länderbeschränkungen - bin ich in allen Ländern meiner Weltreise versichert?

Das kommt drauf an. Es gibt Versicherungstarife, die (längere) Aufenthalte in Ländern mit statistisch hohen Behandlungskosten (typischerweise USA und Kanada, manchmal auch Mexiko) nicht versichern. Dafür sind diese Reiseversicherungen oft günstiger als solche, die weltweiten Schutz bieten. Auch hier hilft es, zu wissen wohin man reisen möchte. Spontaneität kommt einen eventuell wieder teurer. Es gibt also drei Möglichkeiten:

  1. Die Versicherung nach der Route auswählen,
  2. die Route nach der Versicherung auswählen oder
  3. bei spontanem Besuch in den ausgeschlossenen Ländern eine andere Versicherung von unterwegs (dazu) abschließen.

Schutz in Deutschland während der Langzeitreise

Dieser Punkt ist besonders dann wichtig, wenn du deine Krankenkasse in Deutschland gekündigt oder auf Anwartschaft umgestellt hast. Denn dann hast du durch deine deutsche Krankenkasse keinen Leistungsanspruch für kurze Aufenthalte. Du möchtest ja nicht für eine Woche wieder vollzahlendes Mitglied werden, nur um dann wieder zu kündigen (was mit Kündigungsfristen auch nicht so schnell gehen wird). Planst du während deiner Weltreise Stopps in Deutschland, dann solltest du eine entsprechende Auslandskrankenversicherung wählen. Denn leider versichert nicht jede diese Zwischenaufenthalte in Deutschland mit.

Selbstbeteiligung - zahlt die Auslandskrankenversicherung alles?

Die Selbstbeteiligung ist ein beliebtes Mittel, die regelmäßigen Kosten einer Versicherung zu senken. Allerdings steigen dann die Kosten im Krankheitsfall, denn man zahlt bis zu einem festgelegten Betrag für jeden Krankheitsfall seine Medikamente und Behandlungen selbst. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, springt die Auslandskrankenversicherung ein. Hier muss man also abwägen zwischen laufenden Kosten und zu erwartenden Kosten durch Krankheiten. Gönnt man sich auf einer Weltreise nur einmal eine Behandlung, dafür aber gleich dick mit OP und Rücktransport nach Deutschland ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll. Wir gehen allerdings davon aus, eher hier und da Kleinigkeiten und Wehwehchen mit entsprechend geringen Medikamenten- und Behandlungskosten zu haben. Daher haben wir eine Auslandskrankenversicherung ohne Selbstbeteiligung gewählt.

Medizinischer Rücktransport

Ganz wichtig, denn das kann richtig teuer werden. Wenn du im Ernstfall nach Deutschland transportiert werden musst, sprechen wir schnell von fünf- oder gar sechsstelligen Beträgen. Das will man nicht, deswegen hier genau hinschauen. Du solltest darauf achten, das ein Rücktransport auch versichert ist, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Nicht nur, wenn er medizinisch notwendig ist. Die Klinik in Timbuktu kann deinen Schädelbruch auch operieren? Super, kein medizinischer Rücktransport notwendig. Sinnvoll wäre es aber vielleicht doch, sowas zu Hause reparieren zu lassen, oder?

Und was ist mit den Zähnen?

Hier kann man kaum die gleichen Leistungen wie in Deutschland erwarten oder bekommen. Erst recht nicht, wenn du in Deutschland privat versichert bist oder eine Zusatzversicherung hast. Deswegen vor der Reise nochmal alles ordentlich in Deutschland warten lassen und während der Reise fleißig putzen. Allerdings sollte deine Auslandskrankenversicherung auf jeden Fall schmerzstillende Zahnbehandlung und einfache Füllungen erstatten, außerdem Reparaturen und Zahnersatz bei Unfällen.

Der Preis - was kostet eine Auslandskrankenversicherung für eine Langzeitreise?

Selbstverständlich ein wichtiger Entscheidungspunkt. Die Beiträge variieren teilweise stark, je nach Versicherungsdauer, Leistungsumfang, Selbstbeteiligung, versicherter Länder und auch je nach Alter (ab 39 hat man offenbar schlagartig ein größeres Risiko, krank zu werden). Hier gilt es sein persönliches Optimum zwischen Preis und Leistung zu finden. Um dir die Entscheidung zu erleichtern, haben wir im nächsten Abschnitt unseren Vergleich der besten Auslandskrankenversicherungen aufgelistet. Die Versicherungen, die wir uns angeschaut haben gehen bei etwa 30€ pro Monat los und enden bei knapp 180€. Wir haben eine für etwa 34€ pro Monat* gewählt.

Günstige Auslandskrankenversicherung: Ein Vergleich

Welche Auslandskrankenversicherungen gibt es?

Eine ganze Menge. Wir haben uns folgende Alternativen genauer angeschaut. Die Langzeit-Auslandskrankenversicherung 365 der Hanse Merkur*, des ADAC, Travel Secure und von STA Travel*. Für spontane Verlängerungen von unterwegs bieten sich Care Concept oder World Nomads an. Wenn du so geil drauf bist dass du mehrere Jahre reist, guck dir die  Hanse Merkur Versicherung für fünf Jahre* an.

Weil uns viele Leser darum gebeten haben, werden wir in den nächsten Tagen einen genauen Vergleich der Vor- und Nachteile der verschiedenen Anbieter ausarbeiten und hier veröffentlichen. Also schau nochmal vorbei! Wenn die Rahmenbedingungen deiner Langzeitreise ähnlich sind wie bei unserer Weltreise, dann lies den nächsten Abschnitt. Da haben wir eine klare Empfehlung für dich!

Für welche Krankenversicherung haben wir uns entschieden?

Unsere Situation war vor der Weltreise die folgende:

  • Wir wollen ein Jahr reisen. Vielleicht länger.
  • Wir haben keine feste Route, Nordamerika wird aber kein Schwerpunkt werden.
  • Wir planen keine Zwischenstopps in Deutschland.
  • Unsere heimischen Krankenversicherungen haben wir gekündigt.
  • Wir sind jünger als 39 Jahre.

Wir haben uns für die Langzeit-Auslandskrankenversicherung 365 der Hanse Merkur* entschieden und diese für die maximale Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen.

Ausschlaggebend waren für uns folgende Faktoren:

  • Viele Weltreisende berichten von positiven Erfahrungen mit diesem Anbieter
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport ist versichert
  • Kosten von nur 1,15€ pro Tag*da wir den Tarif ohne USA und Kanda gewählt haben.

Hier ein Tipp, den wir bisher nirgends gelesen haben: Wenn man den Versicherungsvertrag für mindestens 6 Monate abschließt, sind Aufenthalte in den USA und Kanada doch möglich. Und zwar für 14 Tage. Das reicht uns, um unsere Route spontan auch über Nordamerika leiten zu können.

Noch Fragen?

Wir haben diesen Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, rechtliche Genauigkeit und vor allem Vollständigkeit garantieren wir nicht. Unbedingt selbst in die Versicherungsbedingungen schauen! Hast du noch Fragen, Anregungen oder Korrekturen? Dann lass es uns bitte per Kommentar oder eMail wissen.

Wir beantworten gerne deine Fragen und ergänzen oder korrigieren dann diese Übersicht entsprechend. damit auch alle zukünftigen Leser was von deinen Anregungen haben.

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Franzi un Matthias
Franzi & Matthias

Wir reisen spontan und ohne Enddatum durch die Welt. Unsere Reise finanzieren wir uns on the road... so zumindest der Plan!

Auf unserem Blog und bei YouTube nehmen wir dich mit auf unser Lebensabenteuer Weltreise. Schön, dass du dabei bist!

  • Hallo ihr beiden,
    also mir hat man das damals so erklärt, dass wenn man eine Auslandskrankenversicherung hat, dann nehmen die sich ja immer das Recht einen in schweren Krankheitsfällen wieder nach DE zu bringen, sofern sinnvoll. Da ist aber dann mit einer gekündigten Versicherung das Problem, dass zb die Hanse Merkur nur bis zu 4 oder 6 Wochen nach der Rückkehr alles bezahlt: hat man was, was dann länger dauert, hat man keine Versicherung in DE und die alte muss eine nicht wieder nehmen o.w. – deswegen sei die Anwärterschaft der einzige offizielle Weg, denn dann muss sie. Klar kann man kündigen, aber geht dann das Risiko der fehlenden Versicherungsschutzes in einem Fall wie diesem ein.- Hat ihr das schon mal gehört?

  • Hallo Johanna,
    beziehst du dich auf den Fall der Pflichtversicherung oder auf den Fall „freiwillig gesetzlich versichert“? Als Pflichtversicherter besteht dieses Risiko meines Erachtens nicht. Die Krankenkasse muss dich wieder aufnehmen, weil Versicherungspflicht besteht. Die Mitarbeiter der Krankenkasse wollen natürlich trotzdem lieber eine Anwartschaft verkaufen.

    Als freiwillig gesetzlich Versicherter sieht die Sache in der Tat anders aus. Da kann eine Anwartschaft sinnvoll sein, genau für den von dir beschriebenen Fall. Allerdings besteht auch dann Versicherungspflicht, irgendeine private Versicherung muss dich also im schlimmsten Fall zum Basistarif nehmen. Ob diese dann das Recht haben, die Behandlung der akuten Krankheit auszuschließen… Ich konnte das nicht mit Sicherheit herausfinden. Ich habe mich gegen eine Anwartschaft und damit die 100 prozentige Sicherheit entschieden. Das muss aber jeder für sich abwägen, ob er mit ein wenig Restrisiko reisen kann.

    Konnte ich dir weiter helfen?
    Liebe Grüße aus der blauen Stadt Jodhpur, Matthias

  • Hallo ihr Lieben!

    Danke schon mal für die wertvollen Tips! ♡

    Meine Frage:
    -wisst ihr welche Versicherungen einen auslandskrankenSchutz anbieten mit europa/ Deutschland inklusive?
    – Ich werde zwischendrin längere Zeiten zu Hause verbringen und ich will daheim versichert sein damit ich beim Fall einer Reiserückholung also einem Transport nach Hause im Notfall in Deutschland versichert bin und mich behandeln lassen kann.
    – Zudem versuche ich während meiner Anstellungs Auszeit ein selbstständiges Einkommen aufzubauen (Blog, Onlinebusiness so wie Yoga Kurse geben etc) und brauche ja dann auch eine private Versicherung.

    zu meiner Versicherungssituation bisher:
    – Bin hier in Deutschland schon über ein Jahr nicht mehr versichert (sondern in Österreich angestellt und versichert im moment).
    – Ich war in Deutschland bis ende 2016 zuerst privat Familienversichert bei der Barmer (über meine Eltern) und dann am Ende noch dort 3 Monate privat freiwillig versichert bis Ende März 2017
    -seitdem in Österreich angestellt, gesetzlich versichert. ich kündige aber auf Ende juni dort und melde da alles ab. Hauptwohnsitz hab ich in Deutschland.

    HILFE ^^

    ich wäre super dankbar für Tips Ideen links!

    Herzliche Grüße ♡♡♡
    Nina

    • Hallo Nina,

      uff, da kommen ja einige Fragen zusammen bei dir! Wir wissen sicher, dass bei der STA Travel Versicherung über ein Jahr oder länger 6 Wochen Aufenthalt in Deutschland versichert sind. Ob Hanse Merkur oder andere das mit dabei haben, können wir dir leider nicht sagen. Das müsstest du selbst dort noch einmal nachfragen. Der Rücktransport sollte auf jeden Fall immer mitversichert sein!
      Zu der Versicherungssituation mit Österreich.. puh, da haben wir selbst keine Ahnung und wollen dir auch keine Unwahrheiten erzählen. Das kommt vermutlich auch drauf an, ob du vor der Reise noch mal in Deutschland sein wirst, dann brauchst du vor Ort ja auch wieder Versicherungsschutz.

      Halt uns gerne auf dem Laufenden, wie du das klärst, das interessiert uns (und unsere Leser) ja auch!
      Alles Gute dafür,
      Franzi & Matthias

  • Hallo, das Thema hat mich sehr interessiert und ist verständlich und übersichtlich dargestellt.
    Leider deckt es aber meine Situation nicht ab – habe versucht bei meiner Krankenkasse (HEK) die Bedingungen für eine vorübergehende Kündigung (2 Monate) zu klären, hatte aber keinen Erfolg. Ich bin auf klare Ablehnung gestoßen – so etwas sei unter keinen Umständen möglich, ich müsse durchgängig bei der gesetzlichen Versicherung bleiben, solange ich Einkommen beziehe.
    In meinem Fall: ich beziehe Rente und bin pflichtversichert. Ich plane einen 2monatigen Urlaub im Ausland.
    Erst wenn ich auf meine Rente verzichte, könnte man über eine Kündigung ( auch für die angedachte Frist von 2 Monaten) weiter nachdenken…. Kann das denn tatsächlich zutreffen??? Bitte um feed back

    • Hallo Hans,

      es kann sein, dass deine Krankenkasse damit Recht hat. Wir haben zur Zeit unserer Kündigung kein Einkommen oder Ähnliches bezogen und kennen uns deswegen in diesem Fall auch nicht aus. Vermutlich wird der Krankenkassenbeitrag ja direkt von deiner Rente abgezogen?
      Wenn es sich nur um 2 Monate Reisen handelt, sollte die zusätzliche Reiseversicherung auch nicht allzu teuer sein (meistens kosten die ja so ca. 1€ pro Tag) und da stellt sich uns die Frage, ob das den Aufwand bzgl. Kündigung der Krankenkasse überhaupt wert ist?
      Sorry, dass wir dir für deinen Fall nicht weiterhelfen können.

      Viel Erfolg bei der Klärung!

  • Vielen Dank für die Rückmeldung – habe inzwischen nochmals mit der HEK schriftlich um eine Klärung gebeten aber auch hier nichts als eine generelle Ablehnung erfahren. Solange ich hier ein Einkommen habe gibt es wohl keine Chance die Versicherung zu verlassen, es sei denn ich wandere aus.
    Meinen Wohnsitz für diese Zeit aufzugeben scheint mir dann doch etwas übertrieben.
    Sehr, sehr schade – hätte ich doch mit den beiden Monatsbeiträgen schon mal den Flug nach Neuseeland abdecken können.
    Ich werde noch etwas weiter herumhören, habe aber eigentlich keine große Hoffnung hier noch etwas bewegen zu können….

  • Danke für die wirklich tolle Übersicht.
    Eine Sache ist mir noch nicht klar. Sollte man hier die Krankenversicherung abmelden, was passiert dann, wenn man wirklich mal schwerwiegend erkrankt und dann zurücktransportiert wird? Angenommen so schwer, dass man nicht am nächsten Morgen beim Arbeitsamt steht. Geht dann trotzdem die deutsche Versicherung wieder los? Oder wie wird das gehandhabt?

    Gerne einmal für pflicht- und für freiwillig versichtert (GKV). Das ist bei uns beiden unterschiedlich. ;-)

    Lieben Dank!
    David

    • Hallo David,

      da hast du genau den Punkt angesprochen, der uns auch Kopfzerbrechen bereitet hat. In der Regel bist du bei den meisten Auslandskrankenversicherungen auch noch eine gewisse Zeit in Deutschland nachversichert. Das steht in den Bedingungen der Auslandskrankenversicherung. Wenn du vor der Reise pflichtversichert warst, sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, dich nach der Reise wieder aufzunehmen. Warst du vorher freiwillig versichert, sind sie das nicht. Du trägst also das Risiko, dass dich eine gesetzliche Krankenkasse ablehnt. Dann wäre die Notlösung eine Basisversicherung bei einer privaten Krankenversicherung. Da könnte es passieren, dass die schwere Krankheit ausgeschlossen wird.
      Wir sind das Risiko eingegangen, weil wir keine Lust hatten, die Anwartschaftskosten monatlich zu zahlen. Volle Sicherheit, nach der Reise wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden, hast du nur, wenn du für den Zeitraum der Reise eine Anwartschaft abschließt.

      Hilft dir das weiter?

      Lieben Gruß,
      Franzi & Matthias

  • Moin,
    Vielen Dank für den informativen Beitrag. Er hat mir bereits sehr geholfen. Ich habe noch eine kleine Frage. Ich habe in der Schweiz gearbeitet und bin seit paar Tagen wieder zurück in Deutschland. Da ich 2,5 Monate erstmal nur zu Hause bei meiner Familie (teilweise Pflegebedürftig) bleiben möchte, bevor ich dann zur 1-2 jährigen Weltreise aufbreche, bin ich mir jetzt nicht sicher ob ich mir für diese 2,5 Monate eine Versicherung zulegen muss (habe mir schonmal Angebote eingeholt). In der Schweiz war ich gesetzlich Versichert. Beim Telefonat, dass ich nur eine Krankenkasse für ca. 3Monate Suche, ist keine Krankenkasse so richtig darauf eingegangen.
    Ich habe mich natürlich bei erster Gelegenheit arbeitslos gemeldet, aber die meinten ich hätte kein Recht auf eine Versicherung, da ich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe (habe der Frau vom Arbeitsamt gesagt das ich mich in den 2,5 Monaten wo ich hier bin, meine Familie unterstützen möchte).

    Vielen Dank und einen schönen Tag noch !

    Markus

    • Hallo Markus,
      da hast du ja eine besondere Situation. Wenn du nicht über das Arbeitsamt versichert sein kannst, musst du dich tatsächlich selbst krankenversichern. Musst du den Krankenkassen denn erzählen, dass du dich nur 3 Monate versichern willst? Sonst könntest du dich ja anmelden und dann, wenn es tatsächlich losgeht und du eine Auslandskrankenversicherung vorweisen kannst, wieder abmelden.
      Wir haben uns innerhalb von einem Monat vor Beginn der Reise schriftlich abgemeldet bei unseren Krankenkassen (Techniker und BKK). So wie wir es verstanden haben, muss dich die Krankenkasse nach der Reise nicht wieder aufnehmen wenn du vorher freiwillig gesetzlich versichert warst (und das warst du ja wenn es nicht über das Arbeitsamt läuft). Kommst du also mit einer Krankheit zurück, nimmst du das Risiko auf dich, evtl. eine private Krankenversicherung abschließen zu müssen. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du für den Zeitraum der Reise eine Anwartschaft haben, die dich aber auch 50-60€/ Monat kostet.
      Hilft dir das weiter? Denk bitte dran, dass wir keine Versicherungsexperten sind und es nur nach unserem Verständnis wiedergeben können.

      Viel Erfolg bei der Suche,
      Franzi & Matthias

  • Vielen Dank für eure hilfreichen Tips!
    Ich habe noch eine Frage zu der Wiederaufnahme in die Krankenversicherung nach Beendigung der Reise.
    Auch ich habe meinen Job geküdingt, bin also nach der Reise arbeitslos und würde auf die Anwartschaft verzichten.
    Die Versicherung der Hanse Merkur beispielsweise versichert mich ja nur bis zur Einreise ins Heimatland. Und ab diesem Zeitpunkt bin ich dann nicht versichert?! Und melde mich schnellstmöglich bei einer Versicherung, bzw. meiner alten Verischerung mich wieder aufzunehmen? Wie habt ihr das gehandhabt?
    Vielen Dank und liebe Grüße

    • Hallo Jana,

      wir haben es genauso gemacht. Wir haben uns direkt bei unser Krankenversicherung wieder angemeldet. Wenn du dich parallel arbeitslos meldest, musst du auch keine Beiträge zahlen, das übernimmt das Arbeitsamt dann für dich. Wir hatten keine Probleme, sofort wieder aufgenommen zu werden und Matthias hat sogar seine Krankenkasse gewechselt. Hilft dir das weiter?

      Liebe Grüße,
      Franzi & Matthias

  • Hallo ihr beide,
    ich habe folgende knifflige Frage: Ich habe vor ab April zu reisen und mich von der GKV abzumelden, schließe eine entsprechende Auslandsvollversicherung ab. (Habe ich vor zwei Jahren genau so gemacht, hat wunderbar geklappt). Wenn ich nun im Juli für vier Wochen nach Hause komme, danach wieder verreise, würde das die Auslandskrankenkasse abdecken (wie z.B. STA). Wenn ich mich aber in den vier Wochen arbeitslos melde, dann werde ich ja automatisch bei der GKV angemeldet (was ich eigentlich gar nicht möchte). Meint ihr ich komme dann auch nach den vier Wochen wieder einfach raus aus der GKV? Die Auslandskrankenkasse würde ich entweder kündigen und neu abschließen oder ggf. weiterlaufenlassen. Danke und Gruß Manuel

      • Hallo Matthias, ja genau soweit der Plan. Die drei Monate Sperrfrist wären abgelaufen. Mag evtl. jemand nicht ganz ok finden, aktuell gehe ich nur die Optionen durch (und nur so am Rande erwähnt, ich arbeite seit 13 Jahren versicherungspflichtig und habe bis auf einen Monat nie Arbeitslosengeld bezogen). Ich habe bereits mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen, wegen der Abmeldung im April, kein Problem. Sie haben mich allerdings auf die Kündigungsfrist hingewiesen, die ich auch eingehalten habe. Für den Stopover wäre das ja auch schwierig. Was meinst du generell zu dem Vorgehen?

        • Hallo Manuel,

          wir hatten auch einen (ungeplanten) Stopover von 6 Wochen in Deutschland. Dafür haben wir die Auslandskrankenversicherung gekündigt und eine neue abgeschlossen. Bei der KV in Deutschland haben wir für die Zeit freiwillig selbst die Beiträge gezahlt. Das wäre bei dir anders (wegen des Arbeitslosengeldes). Aber ich sehe keinen Grund warum das mit dem Kündigen nicht klappen sollte. Frag doch einfach diesen Fall mal bei der Versicherung an. Die TK war immer sehr auskunftsfreudig.

          Bezüglich Arbeitslosengeld in der Zeit: Du hast Anspruch auf die restlichen 9 Monate Arbeitslosengeld.
          Ich sehe keinen Grund, warum es nicht klappen sollte, den einen Monat Arbeitslosengeld zu beziehen und sich dann wieder abzumelden. Allerdings musst du beachten, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst. Sprich, du musst in der Zeit vermutlich Bewerbungen schreiben und das auch nachweisen. Hier kommt es sehr auf den Mitarbeiter beim Arbeitsamt an. Das kann beliebig nervig werden (bei Matthias) oder auch problemlos laufen (bei Franzi). Ich denke, wenn du dann ein zweites Mal zurückkommst werden die Mitarbeiter noch genauer hinschauen, weil du ja schon einmal einen Monat „nix wirkliches unternommen hast, um wieder Arbeit zu finden“. Und damit hätten sie ja sogar Recht.

          Faktisch scheint wenig dagegen zu sprechen. Ob es klug ist, musst du selbst beurteilen.

          Auf jeden Fall interessiert mich das sehr. Berichte also unbedingt, wie du dich entscheidest und wie es läuft. Das kann auch für andere Leser interessant sein.

          VG, Matthias

          • Hallo Matthias,

            danke für deine Antwort. Ich denke ich werde zunächst wieder Kontakt mit meiner Krankenkasse aufnehmen (DAK) und dann schauen wir mal. Sollte da kein verbindliches Veto kommen, würde ich es glaube ich genauso machen wie geplant. Ich kann gerne mal berichten wie es weitergeht.

            Gruß,
            Manuel

  • Hallo Zusammen und erstmal Danke für die Infos.

    Wenn Ihr auf die Anwartschaft verzichtet habt und regulär zurück gekommen seid, konntet Ihr euch bei der Krankenkasse und/oder Arbeitsamt anmelden!? Was wäre denn gewesen, wenn man gesundheitlich zurück kommt/ kommen muss, wer bezahlt die Kosten in Deutschland?

    Danke und viele Grüße Cathi

    • Hallo Cathi,

      ja wir konnten uns ganz normal wieder bei der Krankenkasse und dem Arbeitsamt melden. Das hat problemlos funktioniert.

      Zu deiner Frage mit dem krank zurück nach Deutschland kommen. Wenn du vor der Reise gesetzlich versichert warst, muss die Krankenkasse dich wieder aufnehmen. Da gibt es m.M.n. kein Risiko, denn es besteht ja Versicherungspflicht in Deutschland. Wenn du vor der Reise freiwillig gesetzlich versichert warst ist die Sache komplizierter. Dann dürfen die Kassen eine Aufnahme ablehnen oder die Leistungen mit der betroffenen Krankheit einschränken. Zur Not kann man sich aber immer bei einer privaten Krankenkasse im Basistarif versichern. Die Thematik ist allerdings sehr unklar, hier besteht also ein Restrisiko. Ich (Matthias) hatte diesen Fall und bin das Risiko eingegangen. Rückwirkend würde ich vermutlich nächstes Mal die 70 Euro Pro Monat für die Anwartschaft investieren.

      Wie bist du denn versichert? Hilft die meine Antwort?

      Viele Grüße,
      Matthias

  • […] Okay, das muss also ernst genommen werden. Ich empfinde 28 Taler pro Monat aber für verträglich; mal schauen, was da bei rauskommt. Da mein Vater ja beim ADAC ist, könnte ich da Glück haben – könnte sein, dass ich noch mitversichert bin. Vamos a ver! Ich sprech ihn morgen drauf an und berichte am Montag (falls es was zu berichten gibt).Na ich bezweifle, dass dein Vater den Langzeit-Reiseschutz hat – er ist wahrscheinlich einfach nur ADAC-Mitglied? Für solche ist der Reiseschutz dann immerhin günstiger, aber ich finde den Kostenvorteil für Mitglieder (149,50€ statt 179,40€ für 4 Monate) nun nicht gravierend.Hab grad (03.05.18) mit meiner regulären GKV (Securvita) telefoniert: ich solle schlicht kündigen, zusammen mit einem Nachweis über den Auslandsversicherungsschutz. Sobald meine Wiedereinreise feststeht, melde ich mich wieder an – nebst Nachweis der Beendigung des Auslandsversicherungsschutzes (ob man sowas einfach ausgestellt bekommt?). Na, wieder rein werden sie mich eh lassen müssen, Hauptsache sie lassen mich zunächst raus. Klang erstmal einfach.Am 04.09.18 erneut telefoniert, da ich nun den Auslandskrankenschutz habe: angeblich sehr easy, habe ihnen ein Kündigung nebst Versicherungsnachweis und Flugticket ins erste Reiseland (TXL-BKK) gemailt. Aufgrund der Umstände (Auslandsaufenthalt) soll die reguläre Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende nicht greifen. Ich traue dem Braten noch nicht ganz und warte auf die Bestätigung. Dann hoffentlich tatsächlich vom 11.11.18 bis zum 15.03.19 beitragsfrei.Hatte mich zuvor eingelesen und mit mehr Widerstand und Ahnungslosigkeit gerechnet: http://www.weltreiseplanen.de/weltreise-krankenkasse-abmeldenHier ansonsten ein How-To zur regulären Kündigung (mit Anwartschaft von Reisedatum bis Kündigungsmonatsende): https://spontanumdiewelt.de/weltreise-planung-auslandskrankenversicherung-krankenkasse/ […]

  • Hallo ihr beiden,

    Ich bin gerade drauf und dran, meinen Job zu kündigen um die nächsten 6 Monate zu tauchen.

    Meine Idee war, mich über aquamed, als Auslandskrankenversicherung, welche man monatlich aufstocken kann zu versichern.

    Die Dame bei der securvita meinte, ich würde nicht in die Anwartschaft rein fallen, aber nun, wo ich mich mehr in das Thema einlese, frage ich mich, wie der Übergang läuft. Wenn ich kündige bin ich ja nicht mehr versichert, die akv gilt ja nur/erst im Ausland. Brauche ich da dann doch schon eine Anwartschaft für die Überbrückung?

    Wisst ihr ausserdem wie das mit den Sperrfristen läuft beim Amt? Wenn ich mich arbeitslos melde, verfällt dann in der Zeit schon meine Sperrfrist in der ich im Ausland bin?

    Nach der Reise würde ich nach kurzem Übergang von ein paar Wochen eine Weiterbildung zum Meister machen, für den Übergang wäre dann der Bonus vom Amt schon gut

    LG Jonas

    • Hi Jonas, wenn du dich arbeitslos meldest, läuft deine Krankenversicherung in der Regel übers Arbeitsamt. Selbst wenn du gerade die Sperrfrist hast, wird die Krankenversicherung vom Arbeitsamt übernommen. Dafür musst du aber eben arbeitslos gemeldet sein und „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“. Wir haben das vor unserer Reise für wenige Tage gemacht und uns dann zum Start der Reise abgemeldet.
      Hast du mehrere Wochen oder sogar Monate zu überbrücken, wirst du nicht drum herumkommen, Bewerbungen zu schreiben, um dem Arbeitsamt zu zeigen, dass du aktiv bist.

      Sobald deine Sperrfrist einmal aktiv ist (weil du offiziell arbeitssuchend bist, egal ob für 1 Tag oder mehrere Wochen), läuft sie ab. Das ist das Schlupfloch, das dir zu Gute kommt. Dadurch kannst du nach Wiederkehr direkt Arbeitslosengeld beziehen. Hat bei uns genauso funktioniert.
      Wir haben den Vorgang auch im Beitrag zum Arbeitsamt beschrieben: https://spontanumdiewelt.de/reise-planen/job-kuendigen-weltreise-arbeitsamt-arbeitslos-melden/

      Ich hoffe, dass ich dir deine Fragen beantworten konnte, sonst schreib einfach noch mal!
      Liebe Grüße, Franzi

  • Hallo,

    trotz dass der Beitrag schon älter ist, versuche ich auch mal meine Frage zu formulieren:
    Ich habe nun schon oft gelesen, dass wenn man gesetzlich krankenversichert vor der Reise ist man nach der Reise auch wieder gesetzlich krankenversichert wird.

    Ich habe mit einer Dame der TK telefoniert und sie meinte (mit der Voraussetzung in DE noch gemeldet zu bleiben), dass die Auslandskrankenversicherung dann als private Versicherung gelten würde und von Privat wieder in die Gesetzliche zu kommen wäre nicht so einfach.
    Von der Anwartschaft hat sie gar nichts gesagt.
    Einzige Möglichkeit wäre nur sich freiwillig gesetzlich zu versichern plus eine Auslandskrankenversicherung (z.B
    für einen event. Rücktransport) abzuschließen. Das wären mal eben 170€ freiwillig gesetzlich plus mind 70€ für die Auslandskrankenversicherung…da ich in der Auszeit eigentlich nicht arbeiten möchte sehe ich da echt große finanzielle Schwierigkeiten.

    Habt ihr euch komplett aus DE abgemeldet?

    Vielen Dank!

    • Hallo Nuk,

      auf unserer Weltreise waren wir nicht aus DE abgemeldet und das ist auch nicht nötig.

      Wenn du dich ins außereuropäische Ausland begibst UND einen Nachweis über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen kannst, kannst du deine deutsche KV kündigen (oder in eine ruhende Mitgliedschaft umwandeln).

      Diese Nachweise erbringst du über dein Flugticket und deine Auslandskrankenversicherung. Die Stichworte sind: Außer-europäisches Ausland und „Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen“.

      Bohr einfach bei deiner Krankenkasse so lange mit diesen Begriffen nach bis du einen Experten an der Strippe hast.

      Bin gespannt wie es läuft.
      Viel Erfolg, Matthias

      • Hallo Matthias,

        danke für deine Antwort!

        Jetzt bin ich noch über das „außereuropäische Ausland“ gestolpert.

        Eigentlich wollten wir erstmal in Europa bleiben.
        Geht das dann nicht mit dem Abmelden aus der KV?

        Grüße!

          • Habt ihr eine Idee wie man die Versicherung abschliessen soll. Ich plane 1 Jahrige Reise: 3 Monaten in Sud Amerika, dann 2 Monaten in Europa und dann wieder 4 Monaten in eine außereuropäische Ausland. Muss ich fuer die Zeit in europa mich wieder in KK anmelden (ich melde mich aud Deutschland ab). Vielen Dank für eine Tipp.

  • Hallo zusammen,

    ich bin 23 und möchte am 11.02. ins Ausland. Für die 11 Tage habe ich mich Arbeitslos gemeldet (+ Arbeitslosengeld beantragt) um keine Krankenversicherung zahlen zu müssen und um nach der Rückkehr nach Deutschland Arbeitslosengeld zu erhalten. Arbeitslosengeld erhalte ich für die 11 Tage natürlich nicht, da ich selber gekündigt und eine 3 Monatige Sperrfrist habe. Die Krankenversicherung übernimmt die Agentur für Arbeit aber ja für eben diese 11 Tage.
    Nun habe ich mit meiner GKV gesprochen und diese meinte ich könne mich problemlos abmelden (Nachweise erforderlich) oder eine Anwartschaft abschließen. Ich tendiere dazu meine Krankenkasse einfach zu kündigen und das kleine Restrisiko in Kauf zu nehmen. Wenn ich nach Deutschland zurückkomme würde ich mich dann einfach wieder arbeitslos melden um in die GKV zu kommen.

    Kann ich meine Krankenkasse denn einfach so kündigen? Im Internet steht, dass das sofort und ohne Frist geht wenn ich Pflichtversichert bin. Durch meine Arbeitslosigkeit, die ich natürlich bis dahin abmelde, bin ich das doch aber oder?

    Ansonsten würde ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten haben. In diesem Fall melde ich mich lieber aus Deutschland ab und dann geht das ja auch ohne Kündigungsfrist.

    Habe ich das richtig verstanden?

    Ganz lieben Dank!!!

    • Hallo Katja,

      ja das verstehe ich auch genauso wie du.
      Solange du ins außereuropäische Ausland gehst. Wenn du in Europa bleibst, kannst du deine KK nicht so ohne weiteres kündigen, soweit ich weiß.

      Viele Grüße, Matthias

      • Moin Matthias,
        nochmal zum Verständnis:
        Ich bin aktuell durch meine Arbeitslosigkeit Pflichtversichert und kann so meine GVK ohne weiteres kündigen ohne mich abmelden zu müssen wenn ich ins außereuropäische Ausland gehe?

        LG Kaja

  • Hi, I have recently quit my job and wanted to have 3 months break until the blocking time from arbeitsagentur is over. My question is,
    Does it make sense to pay for GKV eventhough I am not in Germany or Europe? I will be returning to Germany after 3 months. What are the options do I have? Hope to hear from you soon. Thank you.

    Hallo, ich habe vor kurzem meinen Job gekündigt und wollte 3 Monate Pause machen bis die Sperrzeit von der Arbeitsagentur vorbei ist. Meine Frage ist,
    Macht es Sinn, für die GKV zu zahlen, obwohl ich nicht in Deutschland oder Europa bin? Ich werde nach 3 Monaten wieder nach Deutschland zurückkehren. Welche Möglichkeiten habe ich? Ich hoffe, dass ich bald von Ihnen höre. Ich danke Ihnen.

  • Hey ihr beiden,
    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Bei mir wird es folgende Situation bzgl. der Krankenversicherung sein. Ich werde bis September 2023 immatrikuliert sein. Danach würde ich gerne 3 Monate auf Reisen gehen. Wahrscheinlich werde ich bis zum Semesterende einen Teilzeitjob antreten (unter 20/h die Woche), sodass ich bis September 2023 über meinen Arbeitgeber versichert bin.

    D.h., dass ich als Pflichtversicherte auch noch den Oktober 2023 in Deutschland versichert bin. Ich werde mich wegen der Reise aber ja sowieso ab Oktober Langzeitreise versichern müssen. Die Frage ist jetzt: Wenn ich dann bspw. am 20.12.2023 zurückkehre, aber erst am dem 01.01.2024 einen Job antrete, wie bin ich dann die paar Tage in Deutschland versichert? Theoretisch ja garnicht, es sei denn ich würde die Tage im Dezember anteilig den Beitrag bezahlen, oder? Ich bin ziemlich verwirrt, und es ist ja noch etwas bis dahin, aber ich wäre froh, wenn ich jetzt schon in etwa darüber bescheid wüsste. Achja und ich bin dann schon über 25 und könnte nicht mehr zurück in die Familienversicherung.

    Vielen Dank euch im Voraus! Liebe Grüße, Julia

  • Hey.
    Ich bin auf Weltreise. Ich war gesetzlich pflichtversichert bei der TK. Diese hat für die Reise meine AuslandsKV akzeptiert und meinen Vertrag beitragsfrei gestellt.
    Ich überlege nun, mich während der Reise selbstständig zu machen. Also online Gewerbe anmelden und Geld verdienen. Wisst ihr, ob dann weitere Kosten für die KV auf mich zukommen? Oder ist auch als selbstständiger das Konzept von “nur Auslands KV Zahlen” möglich?

    • Hallo Ulf, welche Reisekrankenversicherung hast du? bis du noch in DE angemeldet? danke. Könnstest du deine Frage lösen?, gute Reise

  • Hallo, ich plane ein halbes Jahr durch Europa zu reisen und möchte mir gern die Beiträge zur freiwilligen Versicherung sparen. Daher ist meine Idee eine weltweite Auslandskrankenversicherung abzuschließen und erstmal in ein außereuropäisches Land zu fliegen, um mich von der gesetzlichen Krankenversicherung abmelden zu können.
    Spricht aus eurer Sicht etwas dagegen, wenn ich danach durch Europa reise? Bei der GKV müsste ich mich sicherlich erst wieder anmelden, wenn ich in Deutschland bin, bzw. möchte ich auch eine KV finden, bei der auch kurze Aufenthalte in Deutschland versichert sind.
    Würde mich über eure Einschätzung sehr freuen!:)

  • Hallo,

    erstmal vielen Dank für eure guten Blogs. Die haben mir schon viel Weitergeholfen.

    Ich habe eine Frage zu folgender Situation:
    ich bin arbeitslos, aber habe mich bei der Agentur für Arbeit abgemeldet
    + habe eine Auslandskrankenversicherung die mir auch den Rücktransport bezahlt

    Wenn ich dann im Ausland krank werde und für die weitere Behandlung nach Deutschland kommen soll, wie bin ich in Deutschland versichert?
    Komme ich dann in die gesetzliche Versicherung der Agentur für Arbeit? Das dürfte nach meinem Verständnis nicht möglich sein, weil ich ja krank bin und somit nicht arbeitsfähig bin.
    Müsste man sich dann in Deutschland freiwillig versichern? das wäre dann wahrscheinlich sehr teuer bis unmöglich als Kranker.

    Vielen Dank

  • Hi, kurze Frage bzw. Anmerkung: laut meiner gesetzlichen Krankenkasse sind diese ganzen “günstigeren” Auslandsversicherungen nicht ausreichend um die Krankenversicherung in Deutschland zu pausieren/kündigen, da diese keine Suchtbehandlungen (Entzug etc.) sowie Vorerkrankungen mit einschließen.. ist also doch nicht so einfach gesetzlich. Vielleicht wusste euer Sachbearbeiter das nicht.

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